Anlässlich einer Debatte zu gewissen Passagen des HGB bzw. BGB erhob sich die Frage, was mit dem Wort „untunlich“ gemeint sein könnte. Der Rechtschreibduden gibt dazu keine Auskunft. Dagegen heißt es aber zu dem Wort „tunlich“ im Duden folgendes:
tun|lich <Adj.> [zu →tun] (veraltend): 1. ratsam; angebracht
Folglich bedeutet „untunlich“: nicht ratsam, unangebracht.
RK
Weblog-Archiv für 17. Dezember 2007
Untunlich
Veröffentlicht in BWL, Deutsch, Getagged tunlich, untunlich am 17. Dezember 2007 | 4 Kommentare »
Notar: freier Beruf?
Veröffentlicht in AdA, Getagged AdA, freie Berufe, Notar am 17. Dezember 2007 | Kommentar schreiben »
Unlängst tauchte die Frage auf (in AdA war’s), ob ein Notar ein Freiberufler ist oder nicht.
Siehe dazu
hier und
hier.
- RK -










