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Weblog-Archiv für 17. Dezember 2007

Untunlich

Anlässlich einer Debatte zu gewissen Passagen des HGB bzw. BGB erhob sich die Frage, was mit dem Wort „untunlich“ gemeint sein könnte. Der Rechtschreibduden gibt dazu keine Auskunft. Dagegen heißt es aber zu dem Wort „tunlich“ im Duden folgendes:
tun|lich <Adj.> [zu →tun] (veraltend): 1.  ratsam; angebracht
Folglich bedeutet „untunlich“: nicht ratsam, unangebracht.
  RK

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Notar: freier Beruf?

Unlängst tauchte die Frage auf (in AdA war’s), ob ein Notar ein Freiberufler ist oder nicht.
Siehe dazu

hier und
hier.

- RK -

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