Anlässlich einer Debatte zu gewissen Passagen des HGB bzw. BGB erhob sich die Frage, was mit dem Wort „untunlich“ gemeint sein könnte. Der Rechtschreibduden gibt dazu keine Auskunft. Dagegen heißt es aber zu dem Wort „tunlich“ im Duden folgendes:
tun|lich <Adj.> [zu →tun] (veraltend): 1. ratsam; angebracht
Folglich bedeutet „untunlich“: nicht ratsam, unangebracht.
RK











ich würde mal sagen es ist auf jeden Fall untunlich „untunlich“ zu verwenden
Da stimme ich Ihnen zu! „Untunlich“ sollte man tunlichst aus seinem Wortschatz streichen.
“ Untunlich “ wird im Justizschriftverkehr sehr gern verwendet. Aussage der Schreiben wird dann noch „untunlicher“
im Falle des HGB übersetze ich den Begriff untunlich lieber mit „unverhältnismäßig“ oder „unmöglich“. Vll mag mich ja ein der Rechtsauslegung Erfahrenerer berichtigen.