Wie die IHK Köln kurz auf ihrer Website mitteilt, wird die AEVO (Ausbildereignungs-Verordnung) zum 1. August 2009 wieder angewendet:
“Gerade erhalten wir vom DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) die Nachricht, dass sich die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie das Bundesministerium für Bildung und Forschung darauf geeinigt haben, die Aussetzung der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) zum 1. August 2009 zu beenden. Einzelheiten werden in Kürze veröffentlicht.”
Quelle: IHK Köln (Ergänzung: der Link ist nicht mehr gültig – 27.02.2008)
Es bleibt abzuwarten, ob die Nachricht offiziell bestätigt wird!
Um Ausbildungshemmnisse abzubauen, hatte die Bundesregierung 2003 verordnet, dass vom 01.08.2003 bis 31.07.2008 die Anwendung der AEVO ausgesetzt wird. Im September 2007 forderten der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Deutsche Gewerkschaftsbund die Wiedereinsetzung: siehe hier.
- Reinhard Käfferlein -










