Auf der Seite der IHK Stade gibt es nun genauere Informationen über die geplante Wiedereinsetzung der AEVO (Ausbildereignungs-Verordnung). Dort ist Folgendes zu lesen:
- Die AEVO bleibt insgesamt erhalten.
- Die Aussetzung der AEVO wird beendet.
- Der Zeitpunkt zur Wiedereinsetzung der AEVO wird über eine Änderungsverordnung konkretisiert.
- Die Änderung beinhaltet, dass für die vor dem 1. August 2009 beginnenden Ausbildungsverhältnisse kein Nachweis der AEVO erforderlich ist.
- Die ÄnderungsVO geht in den kommenden März-Hauptausschuss beim BiBB und wird dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
- Es werden Übergangsregelungen in die novellierte AEVO aufgenommen, damit ein Zeitkorridor für die Erstellung von Prüfungsaufgaben gewährleistet ist.
- Ausbilder, die in den letzten fünf Jahren ohne Beanstandungen ausgebildet haben, sollen von der Pflicht zum Nachweis einer AEVO-Prüfung befreit werden.
Diese Beschlüsse wurden – laut IHK Stade – am 12. Februar 2008 bei einer Video-Konferenz im Bundesministerium für Bildung und Forschung gefasst.
Quelle: IHK Stade
Siehe dazu auch hier: handwerkskammermarkt.de










