Das Schulwesen ist ja bekanntlich Ländersache, und deswegen unterscheiden sich die Zulassungsvoraussetzungen und Bildungswege für das berufliche Schulwesen beträchtlich. In Bayern sieht es – kurz gefasst – so aus: Es gibt zwei Arten von Berufsschullehrern; die des Höheren Dienstes oder die des Gehobenen Dienstes.
- Höherer Dienst: die Ausbildung dafür besteht aus einem Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen in den verschiedenen Fachrichtungen bzw. einem Studium der Wirtschaftspädagogik und einem zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an beruflichen Schulen.
Weitere Infos dazu: Merkblatt des Bayerischen Kultusministeriums (Pdf-Datei).
- Gehobener Dienst: Lehrkräfte des gehobenen Dienstes werden in Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, Fachlehrer für Hauswirtschaft sowie Fachlehrer für Schreibtechnik unterschieden. Die Fachlehrer werden für einen eng begrenzten Aufgabenbereich zur Erteilung des fachlichen Unterrichts mit überwiegend fachpraktischem Anteil ausgebildet.
Zur Ausbildung im Gehobenen Dienst (Fachlehrer):
Die Ausbildung erfolgt in einem staatlichen Vorbereitungsdienst, der immer Mitte September beginnt und ein Jahr dauert. Zulassungsvoraussetzungen dafür sind:
- Erfolgreicher Abschluss der Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie; an Stelle der Meisterprüfung kann der erfolgreiche Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie treten
- Einschlägige betriebspraktische Erfahrung von mindestens drei Jahren nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung
- Erfüllung der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen seitens des Bewerbers
- 43. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Bewerber muss die Einstellungsprüfung bestanden haben.
Die Einstellungsprüfung wird bedarfsbezogen durchgeführt, d. h. in jedem Jahr wird nur in den Fachrichtungen eine Prüfung angeboten, in denen von den Schulen ein Bedarf an Lehrkräften gemeldet wurde. Die Schulen, die einen Fachlehrerbedarf haben, werden etwa ab Mitte Januar für ca. 2 Wochen auf der Homepage des Bayerischen Kultusministeriums (www.km.bayern.de) gelistet. Wer sich bewerben will, muss sich an die Schule direkt wenden und darf sich auch nur an einer Schule melden.
Weitere Infos dazu: Merkblatt des Bayerischen Kultusministeriums (Pdf-Datei).
Die Ausbildung für Fachlehrer an beruflichen Schulen in Bayern erfolgt nur am Staatsinstitut in Ansbach. Die hier ausgebildeten FachlehrerInnen sind ausschließlich für den unterrichtlichen Einsatz an beruflichen Schulen in Bayern vorgesehen.
Es gibt auch die Möglichkeit, ohne die pädagogische Ausbildung am Staatsinistitut an einer Berufsschule tätig zu werden, und zwar mit einer halben Stelle, also bis max. 14 Unterrichtsstunden pro Woche. Am Besten ist es, sich an eine Berufsschule zu wenden und dort einfach nachzufragen.
Quellen: Bayerisches Kultusministerium und Staatsinstitut IV Ansbach,
Wer mehr weiß: Hinweise und Tipps bitte im Kommentar hinterlassen! – Danke -











ich hätte da mal eine Frage, ich bin gerade über dem Handelsfachwirt den ich bei der Akademie Handel in Bayreuth mache, die Prüfung schreibe ich anfang 2009 reicht dieser abschluss um mich an einer Berufsschule zu bewerben?
Hallo Diana,
ich glaube nicht, dass der Handelsfachwirt alleine ausreicht. Da wird wohl das Staatsinstitut in Ansbach noch dazu kommen müssen. Am besten erkundigst du dich mal bei einer Berufsschule.
Alles Gute
Hallo,
ich habe einen Abschluss als Dipl.-Ing. für Gartenbau und ca. 7 Jahre Berufserfahrung. Ich möchte gern als Fachlehrer bzw. Berufsschullehrerin arbeiten. Können Sie mir weiterhelfen? Vielen Dank!