Wir haben zwar die Ausbildereignung-Prüfung schon hinter uns … aber andere noch vor sich. Also: Die Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse ist jetzt wieder Pflicht.
Im Frühjahr 2008 hatte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beschlossen, die Nachweispflicht für die berufs- und arbeitspädagogische Eignung wieder einzuführen.
Der Hauptausschuss des Bundesinstitues für Berufsbildung (BIBB) hat inzwischen der novellierten Fassung der AEVO zugestimmt. Am 30.01.2009 wurde die neue AEVO dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die bisher sieben Handlungsfelder wurde auf vier reduziert, wobei allerdings die Inhalte weitgehend erhalten blieben bzw. aktualisiert und um neue Inhalte ergänzt wurden.
Die vier Handlungsfelder:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung unter Berücksichtigung organisatorischer und rechtlicher Aspekte vorbereiten
- selbständiges Lernen in berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen handlungsorientiert fördern
- Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss führen und dem Auszubildenden Perspektiven für seine berufliche Weiterentwicklung aufzeigen.
Die novellierte AEVO tritt am 1. August 2009 in Kraft.
Quelle und weitere Informationen: www.foraus.de
Weitere Infos siehe auch hier.
Und hier die neue AEVO 2009 zum Download (pdf)










